Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Johannes Clasen GmbH & Co. KG nachstehend 'CLASEN' genannt -
1. Geltung der Bedingungen (u.a. Adressatenkreis)
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die CLASEN mit Unternehmern eingeht, das heißt mit solchen natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Im Falle von Rechtsgeschäften mit Verbrauchern, denen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann, finden diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Anwendung.
1.2 Die Angebote, Geschäftsabschlüsse und Lieferungen von CLASEN gelten mit der vorstehenden Maßgabe ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Eventuell existierende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, CLASEN hätte ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote von CLASEN entfalten eine Bindungswirkung von längstens einer Woche. Sie stehen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
2.2 Die Mitarbeiter von CLASEN sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt eines schriftlich unterbreiteten Angebotes bzw. eines schriftlich geschlossenen Vertrages hinausgehen.
2.3 Rechtsgeschäftliche Erklärungen der Parteien, die nach dem individuell verhandelten Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Schriftform bedürfen, gelten auch dann als formwirksam abgegeben, wenn sie von einer hierzu autorisierten Person in Textform übermittelt werden.
3. Preise
3.1 Die in den Angeboten von CLASEN angegebenen Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt Mehrwertsteuer, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung erhoben und in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
3.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Betrieb von CLASEN. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung, und sonstige Versandkosten nicht ein.
4. Lieferungen, Versand, Verpackung
4.1 Ist keine anders lautende Vereinbarung getroffen, liefert CLASEN nach Zahlungseingang.
4.2 CLASEN ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Der Käufer ist zur Entgegennahme und Bezahlung derartiger Teillieferungen verpflichtet.
4.3 Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, Transportengpässe, Verkehrsstörungen (Stau etc.), Witterungsumstände oder andere Naturereignisse, schlechte Ernte, Schädlingsbefall und andere nicht von CLASEN zu vertretende Umstände entbinden CLASEN für die Dauer ihres Vorliegens von der Lieferverpflichtung und rechtfertigen die angemessene Änderung der Liefertermine. Der Käufer ist in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf einer von ihm in Textform zu setzenden angemessenen Nachfrist die Abnahme der verzögerten Lieferung zu verweigern. Darüber hinaus stehen dem Käufer in den genannten Fällen keine Ansprüche gegen CLASEN zu.
4.4 CLASEN liefert in der Regel ab Baumschule. Wird hiervon abweichend eine Lieferung frei Haus oder Baustelle vereinbart, so liegt die Entladung des Lieferfahrzeuges in der Verantwortung des Käufers. Der Käufer hat ausreichendes und qualifiziertes Personal sowie geeignetes Entlade-Equipment bereitzustellen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4.5 Im Falle von Aufträgen, für die Versand auf Abruf vereinbart wurde, ist CLASEN berechtigt, ab dem auf den Vertragsschluss folgenden 15. April jederzeit Abnahme und Zahlung der Pflanzen zu verlangen.
4.6 Die Verpackung wird dem Käufer zu den Selbstkosten für Material und Arbeitslohn berechnet.
4.7 Die Kosten von Mehrwegverpackungen, die dem Käufer von CLASEN geliefert und berechnet wurden, werden nach Rücklieferung unter Abzug eines Abnutzungsanteils von 20 % gutgeschrieben. Es werden nur einwandfreie, wieder verwendbare Verpackungen zurückgenommen. Etwaige Entsorgungskosten und Transportkosten für die Rücklieferung werden dem Kunden in Rechnung gestellt. CLASEN ist berechtigt, diese Kosten mit Gutschriftsbeträgen zu verrechnen. Nimmt CLASEN Verpackungen zurück, die dem Käufer nicht berechnet wurden, so erfolgt die Rücknahme ohne Vergütung und ebenfalls ohne Übernahme der Kosten des Rücktransports.
5. Muster und Maße
Pflanzenmuster sollen nur die Durchschnittsbeschaffenheit anzeigen. Eine Zusicherung, dass alle zur Auslieferung kommenden Pflanzen dem Muster exakt entsprechen, ist hiermit nicht verbunden. Da Pflanzen Naturprodukte sind, wäre die Einhaltung einer derartigen Zusicherung auch nicht möglich.
6. Mängel und Gewährleistung
6.1 Eine Gewähr für das Anwachsen gelieferter Pflanzen wird von CLASEN grundsätzlich nicht übernommen. Eine Anwuchsgarantie setzt eine ausdrückliche Vereinbarung, für die vom Käufer eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, voraus.
6.2 Hinsichtlich der Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder Verwendbarkeit der verkauften Waren sind im Übrigen nur solche Angaben verbindlich, die in dem Kaufvertrag niedergelegt sind. Öffentliche Äußerungen oder Werbemaßnahmen von CLASEN stellen keine Angaben hinsichtlich der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Kaufsache dar.
6.3 Eingehende Lieferungen sind vom Käufer sofort bei Ankunft am Bestimmungsort sorgfältig und umfassend gemäß den Angaben auf dem Lieferschein auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu untersuchen. Alle im Rahmen dieser Untersuchung erkennbaren Mängel oder Mindermengen sind auf der Empfangsquittung oder unmittelbar nach Erhalt der Ware in Textform, möglichst unter Beifügung beweiskräftiger Fotos per Email oder per Telefax, konkret zu beanstanden. Mängel, die bei der Eingangsuntersuchung nicht erkennbar waren, sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen.
6.4 Für Mindermengen oder mangelhafte Pflanzen leistet CLASEN schnellstmöglich unter Berücksichtigung der Liefermöglichkeiten Nach- bzw. Ersatzlieferungen in dem Umfang, der erforderlich ist, um Fehlmengen auszugleichen und mangelhafte Teile der Lieferung zu ersetzen. Der Käufer ist zur Entgegennahme der Nach- oder Ersatzlieferung verpflichtet. Erst wenn durch die Nach- oder Ersatzliefe¬rung eine vollständige oder mangelfreie Gesamtleistung von CLASEN nicht erbracht wird, ist der Käufer berechtigt, sich eventueller sonstiger ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechte zu bedienen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu.
6.5 Gewährleistungsrechte sind nach Pflanzung der gelieferten Ware ausgeschlossen, es sei denn, dass Mängel vorliegen, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Eingangsuntersuchung nicht erkannt werden konnten.
6.6 Die Gewährleistungsfrist endet ein Jahr nach Ablieferung der Ware.
7. Erfüllungsort und Gefahrübergang
7.1 Erfüllungsort ist unabhängig von dem Bestimmungsort der Lieferung Rellingen.
7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sendung geht mit ihrer Übergabe an den Käufer oder an den von dem Käufer beauftragten Transporteur auf den Käufer über.
8. Zahlungen
8.1 Alle von CLASEN gestellten Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsziele, die auf der Rechnung ausgewiesen sind, ändern an der sofortigen Fälligkeit nichts, sondern stellen lediglich ein verzugsbegründendes Datum dar.
8.2 Kommt der Käufer mit dem Ausgleich einer Rechnung in Verzug, werden alle ausstehenden Forderungen von CLASEN ohne Rücksicht auf von CLASEN gesetzte Zahlungstermine sofort fällig. Außerdem ist CLASEN auch bei solchen Aufträgen, bei denen nicht Zahlung vor Lieferung vorgesehen war, berechtigt, bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen die noch auszuführenden Lieferungen zurückzustellen und für diese Vorkasse zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn CLASEN Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage zu stellen.
8.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenforderungen fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.4 Ein eventuelles Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer allenfalls hinsichtlich solcher Zahlungen zu, die den einzelnen Auftrag betreffen, aus dem er Gewährleistungsansprüche o.ä. erhebt.
8.5 CLASEN ist jederzeit zur Abtretung von Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer berechtigt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gegenüber CLASEN bestehenden Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Kaufvertrag wie auch aus vorangegangenen Kaufverträgen komplett erfüllt hat.
9.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Er tritt hiermit den erstrangigen Teil seiner Forderungen aus berechtigter und unberechtigter Weiterveräußerung, der dem Rechnungspreis (einschließlich Mwst) der von CLASEN gelieferten Ware entspricht, im Voraus an CLASEN ab. Namen und Anschriften der Abnehmer sowie die Höhe der jeweiligen Forderung sind CLASEN auf erstes Anfordern hin mitzuteilen. Der Käufer ist ermächtigt, die an CLASEN abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen CLASEN gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und CLASEN diese Befugnis nicht aus einem anderen triftigen Grunde widerruft. CLASEN nimmt die in dieser Bestimmung geregelten Vorausabtretungen an.
9.3 So lange die Ware dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers unterliegt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder das Sicherungseigentum an der Ware auf einen Dritten zu übertragen. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen des Eigentums von CLASEN durch Dritte sind von dem Käufer unverzüglich bekanntzugeben und unter Einsatz geeigneter Mittel abzuwehren. Sofern CLASEN Anlass hat, die Rechte an der gelieferten Ware durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO zu wahren, haftet der Käufer für die hierdurch entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, soweit nicht der Klagegegner Kostenerstattung leistet.
9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CLASEN berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware wieder an sich zu nehmen.
9.5 CLASEN verpflichtet sich, eventuell bestehende Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl, welche Sicherheiten im Einzelfall freigegeben werden, trifft CLASEN.
10. Gewerbliche Schutzrechte
Pflanzen, für deren Züchtungsverfahren bzw. die als Sorte selbst oder für deren Name gewerbliche Schutzrechte bestehen (Patente, Marken etc.), werden von CLASEN in den diese Pflanzen betreffenden Papieren und/oder an der Pflanze selbst mit einem Sortenschutz-Etikett besonders gekennzeichnet. Bezieher solcher Pflanzen sind verpflichtet, jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Vermehrungsmaterial dieser Pflanzen zu unterlassen. Eine Weitergabe jener Pflanzen darf nur in dem Zustand - einschließlich Etikett- und Sortenechtheitskennzeichnung - erfolgen, in welchem diese von CLASEN bezogen wurden. Eine Weitervermehrung solcher Sorten ist nicht zulässig.
11. Datenschutz
HINWEIS: Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass CLASEN Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis im Rahmen der geschäftlichen Erfordernisse und soweit dies nach der Datenschutz-Grundverordnung (vgl. Art. 6 Abs. 1b) der DSGVO), zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert. Diese Daten können an einen im Zuge der Abwicklung des einzelnen Geschäfts beauftragten Unternehmer (z.B. Transporteur) weitergereicht werden. Ferner behält CLASEN sich vor, gespeicherte Daten zu Prüfzwecken an einen Warenkreditversicherer zu übermitteln.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von CLASEN ausgeschlossen.
12.2 Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von CLASEN auf Ersatz des nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
12.3 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für deliktische Schadensersatzansprüche. Sie gilt nicht für Ansprüche gemäß §§1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie bei CLASEN zurechenbaren, einem Menschen zugefügten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.4 Soweit die Haftung von CLASEN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CLASEN.
13. Anzuwendendes Recht
Für die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches materielles Recht. Auch im Falle von Rechtsgeschäften mit Kunden, die ihren Sitz im Ausland haben, findet das vereinheitlichte UN-Kaufrecht keine Anwendung.
14. Gerichtsstand
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist, gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis der Firmensitz von CLASEN (Tangstedter Straße 70, D – 25462 Rellingen) als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit nicht das Gesetz zwingend einen anderen Gerichtsstand vorsieht.
Stand: 2023